Sommersemester 2020 wird nicht auf Freischuss angerechnet

Die Landesfachschaft Jura NRW freut sich über die Bekanntgabe aus dem Landesjustizministerium, dass das Sommersemester 2020 bei zukünftigen Meldungen zur Pflichtfachprüfung nicht auf den Freiversuch angerechnet wird.

Damit kommt das Ministerium einer Forderung zahlreicher Studierender nach, die mit Blick auf die Corona-Krise ihren Studienerfolg als gefährdet angesehen haben.  Daher hat sich auch die Landesfachschaft Jura NRW an das Landesjustizministerium gewandt und entsprechend die Nichtanrechnung des laufenden Semesters gefordert.

Da die Regelung nur für zukünftige Meldungen gilt, betrifft sie nicht mehr diejenigen, die sich bereits zur Pflichtfachprüfung gemeldet haben und diese in den nächsten Monaten (Mai, Juni, August) absolvieren werden.

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