Stellungnahme: Gesamtnote muss erhalten bleiben

Die Landesfachschaft Jura NRW lehnt die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme geforderte Abschaffung der Gesamtnote ab und fordert, dass die Abschlussnote der ersten juristischen Prüfung weiterhin im Verhältnis 70 zu 30 die Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung und des universitären Schwerpunktstudiums umfasst. Hierdurch würden die allgemeinen juristischen Kenntnisse einerseits und die besonderen individuellen Spezialkenntnisse andererseits weiterhin in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt werden.

Die Abschaffung der Gesamtnote ist aus unserer Sicht die falsche Maßnahme für ein wünschenswertes Ziel: der Schwerpunkt als wissenschaftlicher Teil des Studiums benötigt eine Reform, um an Akzeptanz zu gewinnen. Eine Vergleichbarkeit der Noten erhält man jedoch nur durch strukturelle Änderungen und nicht, indem man das Problem durch die Abschaffung der Gesamtnote insofern aus der Welt schafft, als dass der Schwerpunkt zum bloßen Anhängsel des Studiums degradiert wird und der Fokus klar auf die Note der staatlichen Pflichtfachprüfung fällt.

Dies haben wir bereits in der vergangenen Woche den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bundestages in einer ausführlichen Stellungnahme mitgeteilt. Dabei haben wir erklärt, warum wir strikt gegen die Abschaffung der Gesamtnote sind, auf der anderen Seite uns jedoch auch für die Vorschläge bzgl. der Implementierung des NS-Unrechts, der Flexibilisierung der praktischen Studienzeit und der Ermöglichung digitaler Examensklausuren ausgesprochen.

Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar: Stellungnahme_DRiG_LFSNRW

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