Anhörung des Landtages: Legal Tech und Digitalisierung in der Lehre

Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung haben wir die Möglichkeit erhalten, den Rechtsausschuss des Landtages NRW als Sachverständige zu beraten. Im konkreten Antrag ging es um Möglichkeiten der Einflechtung von Legal Tech und der Digitalisierung in die universitäre Lehre.

Wir sind in unserer Stellungnahme zu dem Schluss gekommen, dass wir den Antrag  “Herausforderungen in der Justiz begegnen. Digitalisierung und Legal Tech in der Lehre vorantreiben. Nachwuchskräfte stärker fördern.” der Fraktionen von CDU und FDP (Drucksache 17/12052) grundsätzlich befürworten, da wir die beabsichtigten Gespräche zwischen Landesregierung einerseits und Fakultäten andererseits als sinnvoll erachten, um gemeinsam landesweite Maßnahmen bzgl. der Digitalisierung in der Lehre zu beschließen.

Jedoch haben wir auch auf die allgemeinen Herausforderungen hingewiesen und darauf, dass manche Steine, die durch den Antrag bewegt werden sollen, bereits rollen. Nichtsdestotrotz hoffen wir, dass die aufgrund dieses Antrages zu initiierenden Gespräche dazu führen, dass die Digitalisierung und auch Legal Tech noch stärker, aber vor allem auf eine sinnvolle Art und Weise ins juristische Studium eingebettet werden. Hierzu erachten wir allerdings die Hinzuziehung aller Beteiligten, insbesondere auch der Studierenden, für notwendig.

Weiterführende Materialien:

Drucksache 17/3707 (Stellungnahme der LFS Jura NRW)

Drucksache 17/12052 (Antrag)

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