JAG-Änderungsgesetz beschlossen: Wichtige Reformen bleiben aus

Der Landtag hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Mittwoch, 03.11.2021, das Zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Festzustellen bleibt, dass der Gesetzgeber seinen eigenen Anforderungen, das JAG NRW modern und zukunftsorientiert auszugestalten, nicht gerecht geworden ist. „Es genügt nicht, lediglich digitale Inhalte in das Studium zu implementieren, wenn nicht auch auf Modernität in anderen Bereichen geachtet wird. Dazu zählt beispielsweise auch, einen Fokus auf die mentale Gesundheit der Studierenden zu setzen und gezielt Maßnahmen zur Senkung des psychischen Drucks zu treffen“, betont Justus Moll, Vorstand für politische Angelegenheiten der Landesfachschaft Jura NRW e.V. Als Sachverständiger hat er den Rechtsausschuss des Landtags gemeinsam mit Christopher Joch im Gesetzgebungsverfahren beraten. Dieser ergänzt: „Die durch den Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf zeigen, dass die Abgeordneten unsere Kritik ernst genommen haben, auch wenn wir uns eine noch stärkere Berücksichtigung der Studierendeninteressen gewünscht hätten.“ Positiv zu bewerten sind hier vor allem die Reduzierung der Anzahl der neu eingeführten Pflichthausarbeiten sowie die Abmilderung neuer strenger Vorgaben zur Schwerpunktbereichsprüfung.

Als gelungen angesehen werden können die neuen Anrechnungsmöglichkeiten für Zusatzangebote im Bereich des Rechts der Digitalisierung sowie für Moot Courts und Law Clinics; darüber hinaus die nun gesetzlich verankerte Wahlmöglichkeit, ab 01.01.2024 die Examensklausuren digital anfertigen zu können („E-Examen“). Damit Nordrhein-Westfalen hier seine Vorreiterrolle erfolgreich ausfüllen kann, muss die Landesregierung schnellstmöglich die notwendige Infrastruktur aufbauen und in Kooperation mit den Universitäten geeignete Vorbereitungsangebote im Rahmen des Uni-Reps entwickeln.

Weitere begrüßenswerte Aspekte sind unter anderem die Flexibilisierung der praktischen Studienzeit und die – wenn auch kostenpflichtige – Einführung eines Notenverbesserungsversuchs unabhängig vom Freiversuch. Dies darf aber nicht über die negativen Auswirkungen hinwegtäuschen, die aufgrund der Abschaffung der Abschichtung, der Einführung einer vielfach kritisierten neuartigen Zwischenprüfung und des Verzichts auf wichtige Elemente wie dem integrierten Bachelor auf die Studierenden zukommen werden. In Zeiten eines aufkommenden Personalmangels ist eine Gesetzesänderung, mit der lediglich an einigen Stellschrauben gedreht wird, die das Jurastudium in Nordrhein-Westfalen aber nicht an Attraktivität und Modernität gewinnen lässt, gerade für den juristischen Arbeitsmarkt ein schlechtes Zeichen. Und so bleibt der Ausgangszustand bestehen: Das Jurastudium ist reformbedürftig.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .