Neues JAG tritt im Februar 2022 in Kraft – Neuregelungen im Überblick

Das JAG-Änderungsgesetz wurde am 17.11.2021 verkündet (Fundstelle: GV. NRW. 2021, S. 1190). Es tritt somit am 17.02.2022 in Kraft. Schon ab diesem Tage gelten bereits einige der Neuregelungen, u.a. zur praktischen Studienzeit und der Bewertung der Examensprüfungen. Ein nicht unbeachtlicher Teil der neuen Vorschriften entfaltet seine Wirkung hingegen erst nach dreijähriger Übergangsfrist, die mit Ablauf des 16.02.2025 endet.

Ein Überblick über die Neuregelungen gibt eine von der Landesfachschaft Jura NRW herausgegebene Übersicht, die zum Download bereitsteht:

Übersicht über die Neuregelungen des JAG (2021)

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