In Zukunft wird verlangt, dass die Studierenden zum Erhalt der Zwischenprüfung in allen drei Rechtsgebieten jeweils eine dreistündige Aufsichtsarbeit absolvieren müssen. Das im JAG-Entwurf vorgesehene Modell einer „echten“ Prüfung als Zwischenprüfung wird dazu führen, dass die Fakultäten ihre bisher etablierten Studienmodelle von Grund auf ändern müssen. Gerade diese Modelle sind bei uns Studierenden jedoch beliebt, da sie uns anhalten, bereits im Grundstudium erste Kenntnisse in allen Bereichen des Pflichtfachstoffs zu erwerben.
Darüber hinaus ist es unverständlich, wieso nicht der gesamte Pflichtfachstoff zum Gegenstand der Zwischenprüfung gemacht wird, sondern nur ein Teil davon. Die ausgeklammerten Fächer dürfen gar nicht Teil der Zwischenprüfung sein, sodass wir befürchten, dass diese dennoch wichtigen Rechtgebiete (u.a. Arbeitsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Zivilprozessrecht) vielen von uns in Zukunft erst im Repetitorium begegnen werden. Das ist aber viel zu spät, sodass gerade in diesen Bereichen schlechtere Ergebnisse in den Examina drohen.
Das größte Problem ist jedoch die Gewichtung der einzelnen Rechtsgebiete innerhalb der Zwischenprüfung: dadurch, dass in jedem der drei Bereiche gleich viele Leistungen gefordert werden, verkennt man völlig die unterschiedlichen Umfänge der einzelnen Rechtsgebiete. Die fehlende Beachtung der Grundlagenfächer wird zudem dazu führen, dass diese wichtigen „Basics“ zukünftig wohl kaum mehr eine Rolle spielen werden.
Ein JAG, das eine solche Zwischenprüfung vorsieht, ist daher #notmyJAG