Zukunftsträchtige Modelle wie ein integrierter Bachelorabschluss für die Ablegung von Grundstudium und Schwerpunktstudium, der bei der Expertenanhörung im Landtag weitgehend befürwortet wurde und in Berlin und Brandenburg bereits enthalten ist, werden vom Gesetzentwurf nicht einmal angesprochen. Ein zukunftsträchtiges Studium erfordert jedoch, bei Beibehaltung des Staatsexamens als Masteräquivalent eine diesem vorgelagerte Zwischenebene zu schaffen, die über die bloße Zwischenprüfung nach aktueller Praxis hinausgeht.
Mit Unverständnis haben wir zudem zur Kenntnis genommen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf jegliche Bestrebungen zur Digitalisierung der Juristenausbildung nicht beachtet, indem die elektronische Anfertigung der Aufsichtsarbeiten (ugs. „E-Klausur“) mit keinem Wort erwähnt wird. Eine entsprechende Öffnungs- bzw. Experimentierklausel ist im Entwurf nicht enthalten.
Die zukünftige Möglichkeit, für das Engagement in studentischen Rechtsberatungen ein Freisemester zu erhalten, begrüßen wir. Dennoch bleiben sonstige Qualifikationsangebote weiterhin vernachlässigt. Der Umfang des Pflichtfachstoffes erlaubt jedoch keine Zeiteinbußen, wenn man den Freiversuch wahrnehmen möchte. Daher fordern wir, dass grundsätzlich alle juristischen Qualifikations- und Weiterbildungsangebote, die an der Universität angeboten werden, mit einem Freisemester honoriert werden. Hierdurch würden die Studierenden motiviert, sich auch abseits des Pflichtfach- und Schwerpunktstoffes akademisch fachbezogen weiterzubilden. Die Wahrnehmung derartiger Angebote kommt daher allen Seiten zugute, da neben den offensichtlichen Vorteilen für die Studierenden auch ihre zukünftigen Arbeitsgeber auf fachlich breit aufgestellte und vielseitig gebildete Menschen treffen würden.