Mit Einführung des neuen JAG soll auch die Möglichkeit der Abschichtung abgeschafft werden. Das Ministerium der Justiz begründet dies unter anderem damit, dass Personen, die das Abschichten wahrnehmen, jedes Rechtsgebiet für sich lernen würden (und eben nicht „alles zusammen“), was nicht dem Studienkonzept entspräche. Dies trifft in den allermeisten Fällen jedoch überhaupt nicht zu. In der Regel studieren die betroffenen Personen „ganz normal“ und durchlaufen auch ein vollumfängliches Repetitorium. Erst kurz vor den Klausuren konzentrieren sie sich auf das jeweilige Rechtsgebiet und absolvieren alle sechs Klausuren innerhalb weniger Monate, meistens innerhalb eines Examenssemesters.
Darüber hinaus verkennt das Ministerium völlig die Bedeutung der Abschichtung für die psychische Gesundheit von uns Studierenden. Gerade diejenigen, die sich einer Blockprüfung mit sechs Klausuren innerhalb von knapp zwei Wochen nicht gewachsen fühlen, können durch das Abschichten den Leistungsdruck reduzieren. Fallen hierdurch Prüfungsängste weg, kann auch davon ausgegangen werden, dass am Ende bessere Ergebnisse erzielt werden. Das kommt nicht nur den betroffenen Personen zugute, sondern auch der späteren Arbeitsgeberseite.
Das Abschichten war bisher ein Standortvorteil für NRW. Sofern das Ministerium der Justiz eine bundesweite Vereinheitlichung anstrebt, so sollte es diesen Vorteil nicht aufgeben, sondern stattdessen die anderen Bundesländer davon überzeugen, ebenfalls das Abschichten einzuführen.
Diese Reform geht daher in die völlig falsche Richtung, daher ist der vorgelegte Entwurf #notmyJAG