18 JAG-E sieht vor, dass künftig die Aufsichtsarbeiten jeweils mit 10,83 %, der Vortrag mit 10 % und das Prüfungsgespräch mit 25 % zu gewichten sind.
Hintergrund dieser Änderung ist eine geplante bundesweite Vereinheitlichung der Wertigkeiten. Wir halten diese Änderung allerdings nicht für notwendig, um eine bundesweite Vereinheitlichung der Wertigkeiten zu schaffen. Im Gegenteil entfernt sich Nordrhein-Westfalen damit vom Korridor, den der Koordinierungsausschuss vorgegeben hat. Der Koordinierungsausschuss hat festgelegt, dass die mündliche Prüfung eine Wertigkeit von 30 – 36 % an der Gesamtnote haben soll.
Die Gesetzesbegründung weist zutreffend darauf hin, dass der Vortrag eher mit einer Aufsichtsarbeit als mit der mündlichen Prüfung vergleichbar ist. Angesichts der fehlenden Möglichkeit für die Prüfenden, Nachfragen zu stellen und der vorgegebenen gutachterlichen Falllösung teilen wir diese Einschätzung. Wird der Vortrag allerdings als solche Prüfungsleistung sui generis angesehen, die mit einer Aufsichtsarbeit vergleichbar ist, sollte er auch wie eine siebte Aufsichtsarbeit bewertet und für die Gewichtung der mündlichen Prüfung nicht berücksichtigt werden.
Hinzu kommt, dass gerade die Hochwertigkeit des nordrhein-westfälischen Examens, das drei verschiedene Prüfungsleistungen vorsieht, den befürchteten Anerkennungsproblemen in anderen Bundesländern vorbeugen sollte. Die Bewertung des Prüfungsgesprächs mit 30 % entspricht jedoch der Wertigkeit, die auch Bayern nach der Änderung ihrer JAPO vorsehen wird. Es bestehen somit keine Ungleichheiten, sodass die Wahrung einer bundesweit einheitlichen Gewichtung des Prüfungsgesprächs gerade die Beibehaltung der Wertigkeit von 30 % in Nordrhein-Westfalen verlangt.
Aus den dargelegten Gründen fordern wir eine Beibehaltung der bisherigen Gewichtung der drei Prüfungsteile.