Neue Leitungsgruppe gewählt, Simon Pohlmann zum Ehrenmitglied ernannt

Am 15.01.2022 fand erneut eine Landesfachschaftentagung (LaFaTa) statt, aufgrund der aktuellen Situation leider wieder digital. Die Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf den Lehr- und Prüfungsbetrieb waren dann auch eines der großen Themen der Tagung. Die Fachschaften diskutierten über die verschiedenen Regelungen an ihren jeweiligen Fakultäten und sprachen sich für ein weiteres pandemiebedingtes Freisemester aus.

Zudem wurde ein neuer Vorstand gewählt. Wir gratulieren Bianca Bauch (Vereinsorganisation), Denise Heinze (Inhaltliche Koordination), Christopher Joch (Öffentlichkeitsarbeit) und Justus Moll (Politische Vernetzung) und wünschen viel Erfolg für das kommende Amtsjahr.

Im Vorfeld fand bereits die jährliche Mitgliederversammlung des Vereins statt. Hier wurden Moritz Krips und Luca Zerhusen zu den Geschäftsführern gewählt. Sie werden im nun begonnenen Amtsjahr den Verein rechtlich und administrativ leiten. Dafür wünschen wir auch ihnen viel Erfolg und gratulieren ebenfalls herzlich zur Wahl!

Außerdem hat die Mitgliederversammlung Simon Pohlmann zum Ehrenmitglied ernannt und ihn somit für sein langjähriges Engagement und seine Verdienste rund um die studentische Interessenvertretung in unserem Bundesland geehrt. Als einer der Initiatoren und Gründer des Vereins hat er den Grundstein für die erfolgreiche Arbeit der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen gelegt.

Zum Schluss mussten wir uns auch von zwei Personen verabschieden: Philip Karmann, langjähriger Geschäftsführer sowie Moritz Hütten, zuletzt Vorstandsmitglied, sind aus persönlichen Gründen nicht noch einmal zur Wahl angetreten. Wir wünschen ihnen viel Erfolg für das weitere Studium und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen auf unseren Tagungen – dann hoffentlich auch wieder in Präsenz!

Neues JAG tritt im Februar 2022 in Kraft – Neuregelungen im Überblick

Das JAG-Änderungsgesetz wurde am 17.11.2021 verkündet (Fundstelle: GV. NRW. 2021, S. 1190). Es tritt somit am 17.02.2022 in Kraft. Schon ab diesem Tage gelten bereits einige der Neuregelungen, u.a. zur praktischen Studienzeit und der Bewertung der Examensprüfungen. Ein nicht unbeachtlicher Teil der neuen Vorschriften entfaltet seine Wirkung hingegen erst nach dreijähriger Übergangsfrist, die mit Ablauf des 16.02.2025 endet.

Ein Überblick über die Neuregelungen gibt eine von der Landesfachschaft Jura NRW herausgegebene Übersicht, die zum Download bereitsteht:

Übersicht über die Neuregelungen des JAG (2021)

Austausch mit dem Justizministerium NRW

Gemeinsam mit der Bundesfachschaft (BRF e.V.) waren wir am 02.11.2021 zu Gast im nordrhein-westfälischen Justizministerium. Wie in jedem Jahr tauschten wir uns dort mit Vertreter:innen des Ministeriums über Aktuelles rund um das Jurastudium aus. Dabei lag der Fokus nicht auf politischen Aspekten, sondern auf die Verwaltung betreffenden Themen.

So sprachen wir unter anderem über den Umgang mit Zwischenfällen in Examensklausuren. Hierzu wurde uns versichert, dass sich die Justizprüfungsämter in größter Sorgfalt mit derartigen Fällen auseinandersetzen und sich immer um die bestmögliche Lösung und den fairsten Nachteilsausgleich bemühen.

Darüber hinaus machten wir unsere Standpunkte bezüglich der zugelassenen Hilfsmittel erneut deutlich und informierten uns über den aktuellen Stand zur Einführung des E-Examens, das es ab 01.01.2024 als Option neben den handschriftlichen Klausuren geben soll.

Wir freuen uns bereits auf den nächsten Austausch im Herbst 2022. Natürlich stehen wir aber auch über dieses Gesprächsformat hinaus in Kontakt mit dem Justizministerium, um in dringenden Fällen unsere Anregungen immer direkt weiterzugeben und so für eine stetige Verbesserung sorgen zu können.

JAG-Änderungsgesetz beschlossen: Wichtige Reformen bleiben aus

Der Landtag hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Mittwoch, 03.11.2021, das Zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Festzustellen bleibt, dass der Gesetzgeber seinen eigenen Anforderungen, das JAG NRW modern und zukunftsorientiert auszugestalten, nicht gerecht geworden ist. „Es genügt nicht, lediglich digitale Inhalte in das Studium zu implementieren, wenn nicht auch auf Modernität in anderen Bereichen geachtet wird. Dazu zählt beispielsweise auch, einen Fokus auf die mentale Gesundheit der Studierenden zu setzen und gezielt Maßnahmen zur Senkung des psychischen Drucks zu treffen“, betont Justus Moll, Vorstand für politische Angelegenheiten der Landesfachschaft Jura NRW e.V. Als Sachverständiger hat er den Rechtsausschuss des Landtags gemeinsam mit Christopher Joch im Gesetzgebungsverfahren beraten. Dieser ergänzt: „Die durch den Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf zeigen, dass die Abgeordneten unsere Kritik ernst genommen haben, auch wenn wir uns eine noch stärkere Berücksichtigung der Studierendeninteressen gewünscht hätten.“ Positiv zu bewerten sind hier vor allem die Reduzierung der Anzahl der neu eingeführten Pflichthausarbeiten sowie die Abmilderung neuer strenger Vorgaben zur Schwerpunktbereichsprüfung.

Als gelungen angesehen werden können die neuen Anrechnungsmöglichkeiten für Zusatzangebote im Bereich des Rechts der Digitalisierung sowie für Moot Courts und Law Clinics; darüber hinaus die nun gesetzlich verankerte Wahlmöglichkeit, ab 01.01.2024 die Examensklausuren digital anfertigen zu können („E-Examen“). Damit Nordrhein-Westfalen hier seine Vorreiterrolle erfolgreich ausfüllen kann, muss die Landesregierung schnellstmöglich die notwendige Infrastruktur aufbauen und in Kooperation mit den Universitäten geeignete Vorbereitungsangebote im Rahmen des Uni-Reps entwickeln.

Weitere begrüßenswerte Aspekte sind unter anderem die Flexibilisierung der praktischen Studienzeit und die – wenn auch kostenpflichtige – Einführung eines Notenverbesserungsversuchs unabhängig vom Freiversuch. Dies darf aber nicht über die negativen Auswirkungen hinwegtäuschen, die aufgrund der Abschaffung der Abschichtung, der Einführung einer vielfach kritisierten neuartigen Zwischenprüfung und des Verzichts auf wichtige Elemente wie dem integrierten Bachelor auf die Studierenden zukommen werden. In Zeiten eines aufkommenden Personalmangels ist eine Gesetzesänderung, mit der lediglich an einigen Stellschrauben gedreht wird, die das Jurastudium in Nordrhein-Westfalen aber nicht an Attraktivität und Modernität gewinnen lässt, gerade für den juristischen Arbeitsmarkt ein schlechtes Zeichen. Und so bleibt der Ausgangszustand bestehen: Das Jurastudium ist reformbedürftig.

JAG-Reform, Corona und neue Projekte: Landesfachschaftentagung in Münster

Am 30.10.2021 kam die Landesfachschaftentagung (LaFaTa) erstmals seit Januar 2020 wieder vollständig in Präsenz zusammen. Nachdem das hybride Format im Sommer bereits für ein teilweises Wiedersehen sorgte, freuten wir uns nun auch wieder alle anderen begrüßen zu dürfen. Im Sinne des Infektionsschutzes fand unser Treffen unter der 2G-Regel statt.

Auf der LaFaTa tauschten wir uns über die verschiedenen Pandemie-Konzepte an den verschiedenen Fakultäten aus. Zudem wurde die aktuelle Entwicklung der JAG-Reform erörtert. Abschließend sprachen wir über die in Zukunft anstehenden Themen und sammelten Ideen für neue Projekte, beispielsweise rund um die Landtagswahl 2022.

Im Anschluss gab es wie gewohnt ein kleines Get-Together. Wir bedanken bei der Fachschaft Jura Münster für die Organisation vor Ort und freuen uns schon auf unser nächstes Vernetzungstreffen im Dezember!

Positives Signal aus der Politik: SPD-Antrag zur Einführung des integrierten Bachelors

In einem Antrag (LT-Drucksache 17/14936) fordert die SPD-Landtagsfraktion nun, die Einführung des integrierten Bachelors zu ermöglichen. Konkret soll sich der Landtag für den integrierten Bachelor aussprechen und die Landesregierung dazu auffordern, die juristischen Fakultäten zur Einführung des integrierten LL.B. zu ermutigen und sie bei Interesse zu unterstützen. Zudem sollen den Universitäten die notwendigen Finanzmittel in den ersten fünf Jahren erstattet werden, was wiederum einen Anreiz darstellen soll.

Der Antrag ist vollumfänglich zu begrüßen. Eine Zustimmung würde den notwendigen Anstoß bringen, den es für eine konkrete Umsetzung benötigt. Da das Konzept des integrierten Bachelors bereits steht, wie wir unter anderem in unserer Stellungnahme für den Landtag dargestellt haben, und weil es keine rechtlichen Hürden gibt, wie selbst die Landesregierung zutreffend festgestellt hat, steht einer landesweiten Einführung des integrierten Bachelors dann nichts mehr im Wege. So bedarf es für einen vollständig integrierten Bachelor keine Akkreditierung. Daher dürfte sich der Verwaltungsaufwand auch in Grenzen halten. Die notwendigen Ergänzungen der Studienordnungen können problemlos im Rahmen der aufgrund der JAG-Reform sowieso notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.

Wir würden uns daher freuen, wenn sich die anderen Landtagsfraktionen dem Antrag anschließen bzw. ihm zustimmen würden. Dies wäre im Gegensatz zum momentan in der Beratung befindlichen JAG-Entwurf ein wirklicher Schritt hin zu einer modernen und zukunftsorientierten juristischen Ausbildung. Eine rasche Umsetzung wäre zudem ein positives Signal für die vielen Studierenden, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in ihrem Studium zurückgefallen sind und für die der psychische Leistungsdruck daher besonders hoch ist.

Wiedersehen nach anderthalb Jahren: Hybride LaFaTa in Köln und Münster

Nach 18 Monaten rein digitaler Arbeit kam die Landesfachschaftentagung am 09.07.2021 erstmals wieder in Präsenz zusammen. Hierzu wurde ein hybrides Format gewählt, sodass die Teilnehmenden sowohl von zu Hause als auch von unseren Treffpunkten in Köln und Münster (Foto) aus am Programm teilnehmen konnten.

Auf der LaFaTa tauschten sich unsere Mitgliedsfachschaften über Aktuelles aus dem dritten Corona-Semester aus und wie sie jeweils mit der Situation bei sich vor Ort umgehen. Dabei berichteten die meisten Fachschaften davon, im Lichte flächendeckender Impfungen und Testmöglichkeiten in Zukunft auch wieder Präsenzveranstaltungen anbieten zu wollen.

Zudem berichtete der Vorstand von den Ereignissen rund um die JAG-Reform, insbesondere die Podiumsdiskussion mit Justizminister Peter Biesenbach am 14.06.2021 und die parlamentarische Anhörung am 23.06.2021.

Im Anschluss fand ein zweigeteiltes Rahmenprogramm statt, in dessen Zuge sich sich rheinländischen Fachschaften in Köln und die westfälischen Fachschaften in Münster trafen. Wir hoffen, diesen persönlichen Austausch in Zukunft anstelle von digitalen Tagungen fortsetzen zu können. Gerade mit Blick auf unser Hygienekonzept und der fortschreitenden Impfkampagne sind wir trotz wieder steigender Inzidenzen zuversichtlich, dass dies gelingen wird.

Anhörungen zur JAG-Reform und zum integrierten Bachelor im Landtag

Am 23.06.2021 war eine Delegation der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. zu Gast im Landtag Nordrhein-Westfalen. Diese hat die Möglichkeit wahrgenommen, gemeinsam mit Professor:innen und Vertreter:innen anderer Verbände den Rechtsausschuss in zwei Sachverständigenanhörungen zu beraten.

Integrierter Bachelor: In einer Anhörung zum integrieren Bachelor haben Moritz Hütten (Vorstand für inhaltliche Arbeit) und Marc Castendiek (ehemaliger Sprecher der Landesfachschaft) erläutert, weshalb der integrierte LL.B. das Jurastudium bereichern würde.

JAG-Änderungsgesetz: Im Anschluss haben Christopher Joch (Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit) und Justus Moll (Vorstand für politische Angelegenheiten) die Positionen der Landesfachschaft zum Gesetzentwurf des neuen JAG deutlich gemacht. Erstaunlich: von insgesamt elf Sachverständigen standen zehn den neuen Regelungen überwiegend kritisch gegenüber.

Fazit: Es ist aufgrund der landespolitischen Situation höchst unwahrscheinlich, dass es in naher Zukunft einen integrierten Bachelor geben wird. Die Landesfachschaft wird aber weiter versuchen, die Politik zu überzeugen, um spätestens nach der Wahl im Frühsommer 2022 etwas bewegen zu können. Beim JAG haben besteht nach der Anhörung jedoch die Hoffnung, dass einige der geplanten Regelungen noch geändert bzw. abgeschwächt werden.

Zu beiden Anhörungen wurden von sämtlichen Sachverständigen vorab ausführliche schriftliche Stellungnahmen eingereicht:

Stellungnahme der Landesfachschaft (LL.B.)

Stellungnahmen weiterer Sachverständiger (LL.B.) 

Stellungnahme der Landesfachschaft (JAG)

Stellungnahmen weiterer Sachverständiger (JAG) 

Landesfachschaft Jura NRW zu Gast auf der Bundesfachschaftentagung

Am letzten Mai-Wochenende waren wir zu Gast auf der Bundesfachschaftentagung (BuFaTa), der ordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF), die zugleich ein Forum für den Austausch zwischen Fachschaften und das Netzwerken gibt.

In diesem Jahr wurde in Workshops zu den Themen “Rahmenbedingungen der staatlichen Pflichtfachprüfung”, “Benotung und Korrektur in der juristischen Ausbildung” und “Digitales Lernen” gearbeitet. Dabei konnten wir auch viel für unsere Arbeit auf Landesebene mitnehmen.

Darüber hinaus fanden die turnusmäßigen Wahlen der Gremienmitglieder des BRF statt. Wir gratulieren herzlich allen Gewählten und wünschen viel Erfolg für das kommende Amtsjahr!

Auch unsere Mitgliedsfachschaften sind wieder in den Gremien vertreten, in diesem Sinne ganz besondere Glückwünsche an Kira Kock (Vorsitz, Münster), Nico Esch (Vorstand für IT, Bonn), Bianca Bauch (AK Juristische Ausbildung 2, Bonn), Christopher Joch (AK Juristische Ausbildung 2, Bielefeld), Moritz Krips (FiKaPrü, Bonn), Jonas Schäfer (FiKaPrü, Köln), Anne Kuckert (Beirat, Münster) und Shayan Mokrami (Beirat, Düsseldorf).

Leider konnte die Tagung aufgrund der gegenwärtigen Situation nicht wie geplant in Berlin stattfinden, sondern wurde digitale abgehalten. Wir hoffen, dass die kommende BuFaTa zum zehnjährigen Vereinsjubiläum des BRF im Frühsommer 2022 wieder in Präsenz stattfinden kann und wir uns dann in Hamburg wiedersehen können. Bis dahin freuen wir uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit dem nun neu gewählten Team des BRF!

Unterstützung der Initiative “Die Zukunft ohne Perspektive”

Die Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. unterstützt die Initiative “Die Zukunft ohne Perspektive” des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. Im Zentrum dieser Initiative steht ein offener Brief an die Politik, in dem gefordert wird, in den gesellschaftspolitischen Diskussionen über die Auswirkungen der Corona-Pandemie den Blick auf die Studierenden nicht zu vernachlässigen und ebenfalls Öffnungsperspektiven zu schaffen.

Der Vorstand der Landesfachschaft Jura NRW erklärt hierzu: “Der Politik fehlt das Bewusstsein für die aktuellen Probleme und Sorgen von uns Studierenden. Während man stolz auf die rasche Digitalisierung der Lehre blickt, wird vergessen, dass die Universitäten auch Orte der Diskussionen und Begegnungen sind. Es braucht deshalb eine Perspektive für die Rückkehr zu einem Präsenzstudium.”

Wir wünschen uns von den politischen Entscheidungsträger:innen, dass die Hochschulen in der aktuellen Debatte den Stellenwert erhalten, den sie auch gesellschaftlich haben. Man darf nicht riskieren, dass – während sämtliche Bereiche des Lebens nach und nach wieder öffnen – die Universitäten auf der Strecke bleiben, denn letztendlich führt dies zu einem langfristigen Minus im Bereich der Hochschulbildung.

Wir sind davon überzeugt, dass man mit Blick auf die laufende Impfkampagne und die vielfältigen erprobten Hygienekonzepte eine sukzessive Wiederaufnahme des universitären Regelbetriebes ab dem Wintersemester 2021/2022 realisieren kann, wenn hierzu bereits jetzt die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden.