Offener Brief: Corona-Maßnahmen noch immer nicht ausreichend

In einem offenen Brief an das Justizministerium NRW und die Justizprüfungsämter Düsseldorf, Hamm und Köln haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass die getroffenen Corona-Maßnahmen nicht ausreichend sind.

Auch wenn die gegenwärtige Situation identisch mit den vergangenen zwei Semestern ist und daher die Gewährung eines dritten “Corona-Freisemesters” nur folgerichtig wäre, warnen wir davor, diese Maßnahme als Generallösung für alle pandemiebedingten Probleme anzusehen. So helfen diese Freisemester zwar denjenigen, die ihr Studium gar nicht oder nur sehr beschränkt absolvieren können, indem sie eine Wahrnehmung des Freischusses zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen. Viele Detailprobleme werden hierdurch aber nicht gelöst.

Daneben ist uns aber auch bewusst, dass die meisten Probleme (Schließung der Bibliotheken, fehlende Konzepte für Öffnungsschritte nach der dritten Welle usw.) nicht in der Hand der Adressaten des Briefes liegen. Dennoch müssen das Justizministerium und die JPAs die Probleme lösen, die ihren Zuständigkeitsbereich betreffen.

So weisen wir auf die Problematik bzgl. der Praktika hin und schlagen verschiedene Wege für eine studierendenfreundliche Lösung vor. Zudem weisen wir auf Missstände hin, die momentan beim Staatsexamen vorherrschen. So berichten uns Prüflinge vermehrt von als unzureichend empfundenen Maßnahmen, verwirrender Kommunikation und inkonsequentem Handeln, wenn man die jetzigen Maßnahmen mit denen vor einem Jahr vergleicht.

Durch den offenen Brief möchten wir den Umgang mit der Pandemie und ihren Auswirkungen konstruktiv kritisieren und zu einer Diskussion anregen, mit welchen Mitteln wir den Corona-bedingten Problemen begegnen müssen.

Der offene Brief kann HIER abgerufen werden.

Digitale LaFaTa: Corona-Maßnahmen und JAG-Entwurf ausbaufähig

Am 28.04.2021 fand erneut eine digitale Landesfachschaftentagung statt. Schwerpunkt waren diesmal die Maßnahmen in Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Dabei stellte sich in der Diskussion heraus, das insbesondere Sonderregelungen für Praktika während Corona fehlen und die Maßnahmen der Justizprüfungsämter aus unserer Sicht ebenfalls nicht ausreichend sind. Der Vorstand wird hierzu die Verantwortlichen kontaktieren, um auf unsere Kritikpunkte hinzuweisen.

Außerdem wurde über den kurzfristig veröffentlichten JAG-Regierungsentwurf (Drucksache 17/13357) gesprochen. Trotz einiger Verbesserungen konnten wir jedoch insgesamt keine positive Entwicklung im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem Herbst 2020 erkennen. Die detaillierte Auswertung des Entwurfes soll in den nächsten Wochen erfolgen.

Im Anschluss an die LaFaTa haben wir gemeinsam die Plenardebatte zum JAG (1. Lesung des Gesetzentwurfes eines zweiten Änderungsgesetzes zum Juristenausbildungsgesetz NRW) verfolgt.

Anhörung des Landtages: Legal Tech und Digitalisierung in der Lehre

Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung haben wir die Möglichkeit erhalten, den Rechtsausschuss des Landtages NRW als Sachverständige zu beraten. Im konkreten Antrag ging es um Möglichkeiten der Einflechtung von Legal Tech und der Digitalisierung in die universitäre Lehre.

Wir sind in unserer Stellungnahme zu dem Schluss gekommen, dass wir den Antrag  “Herausforderungen in der Justiz begegnen. Digitalisierung und Legal Tech in der Lehre vorantreiben. Nachwuchskräfte stärker fördern.” der Fraktionen von CDU und FDP (Drucksache 17/12052) grundsätzlich befürworten, da wir die beabsichtigten Gespräche zwischen Landesregierung einerseits und Fakultäten andererseits als sinnvoll erachten, um gemeinsam landesweite Maßnahmen bzgl. der Digitalisierung in der Lehre zu beschließen.

Jedoch haben wir auch auf die allgemeinen Herausforderungen hingewiesen und darauf, dass manche Steine, die durch den Antrag bewegt werden sollen, bereits rollen. Nichtsdestotrotz hoffen wir, dass die aufgrund dieses Antrages zu initiierenden Gespräche dazu führen, dass die Digitalisierung und auch Legal Tech noch stärker, aber vor allem auf eine sinnvolle Art und Weise ins juristische Studium eingebettet werden. Hierzu erachten wir allerdings die Hinzuziehung aller Beteiligten, insbesondere auch der Studierenden, für notwendig.

Weiterführende Materialien:

Drucksache 17/3707 (Stellungnahme der LFS Jura NRW)

Drucksache 17/12052 (Antrag)

Digitale LaFaTa: Inhaltliche Arbeit voranbringen

Auf der Landesfachschaftentagung (LaFaTa) am 03.03.2021 stand die inhaltliche Arbeit des Vereins im Vordergrund, die nun durch ein Grundsatzprogramm ein Fundament erhalten soll. Dazu hat die LaFaTa einen Arbeitskreis eingesetzt, der sich um die Ausarbeitung eines solchen Grundsatzprogramms kümmern soll. Außerdem wurde ein weiterer Arbeitskreis zum integrierten Bachelor ins Leben gerufen, um auch dieses Projekt weiter voranzutreiben. Beide Arbeitskreise werden sich unter der Leitung des Vorstandes für inhaltliche Arbeit in den kommenden Wochen konstituieren.

Darüber hinaus wurde über die Änderungsvorschläge für das DRiG diskutiert. Das Ergebnis dieser Diskussion ist ein Beschluss, der sowohl die positiven als auch die negativen Vorschläge benennt und dabei vor allem die Abschaffung der Gesamtnote und die Schwerpunktproblematik in den Fokus nimmt.

Zudem wurde ein Beschluss gefasst, durch den die Landesfachschaft eine Änderung der Hilfsmittelpraxis der Justizprüfungsämter vorschlägt.

Abschließend hat die LaFaTa ebenfalls beschlossen, dass die Landesfachschaft sich der Initiative “Palandt umbenennen” anschließt, um auf diesem Wege die Studierendenschaft hinsichtlich problematischer Namensgeber juristischer Werke zu sensibilisieren.

 

Stellungnahme: Gesamtnote muss erhalten bleiben

Die Landesfachschaft Jura NRW lehnt die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme geforderte Abschaffung der Gesamtnote ab und fordert, dass die Abschlussnote der ersten juristischen Prüfung weiterhin im Verhältnis 70 zu 30 die Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung und des universitären Schwerpunktstudiums umfasst. Hierdurch würden die allgemeinen juristischen Kenntnisse einerseits und die besonderen individuellen Spezialkenntnisse andererseits weiterhin in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt werden.

Die Abschaffung der Gesamtnote ist aus unserer Sicht die falsche Maßnahme für ein wünschenswertes Ziel: der Schwerpunkt als wissenschaftlicher Teil des Studiums benötigt eine Reform, um an Akzeptanz zu gewinnen. Eine Vergleichbarkeit der Noten erhält man jedoch nur durch strukturelle Änderungen und nicht, indem man das Problem durch die Abschaffung der Gesamtnote insofern aus der Welt schafft, als dass der Schwerpunkt zum bloßen Anhängsel des Studiums degradiert wird und der Fokus klar auf die Note der staatlichen Pflichtfachprüfung fällt.

Dies haben wir bereits in der vergangenen Woche den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bundestages in einer ausführlichen Stellungnahme mitgeteilt. Dabei haben wir erklärt, warum wir strikt gegen die Abschaffung der Gesamtnote sind, auf der anderen Seite uns jedoch auch für die Vorschläge bzgl. der Implementierung des NS-Unrechts, der Flexibilisierung der praktischen Studienzeit und der Ermöglichung digitaler Examensklausuren ausgesprochen.

Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar: Stellungnahme_DRiG_LFSNRW

Universitäre Klausuren im Wintersemester 2020/2021

An allen Fakultäten stehen nun die Klausuren an, die auch in diesem Semester wieder überwiegend digital durchgeführt werden. Gemeinsam mit den lokalen Fachschaften vor Ort haben wir uns dafür eingesetzt, dass es auch in dieser Klausurenphase keine Präsenzpflicht gibt. Während an einigen Universitäten nun alle Klausuren (einschließlich Schwerpunkt) online stattfinden, laufen die Gespräche an anderen Standorten noch.

Grundsätzlich gilt: solange wir uns im Lockdown befinden und die Prämisse der Kontaktvermeidung gilt, sollte niemand gezwungen werden, zu einer Präsenzklausur erscheinen zu müssen. Dort, wo noch Präsenzklausuren geplant sind, setzen sich die Fachschaften für eine studierendenfreundliche Lösung ein.

Schließlich haben viele Studierende individuelle Gründe, an einer Präsenzklausur nicht teilnehmen zu wollen. Manche gehören selbst der Risikogruppe an, andere haben unvermeidbaren Kontakt zu Personen aus der Risikogruppe (beispielweise, weil sie zusammen in einem Hausstand leben) und noch andere haben wiederum eine unüberwindbare Angst vor einer Ansteckung. Daher sollten alle Studierenden die Möglichkeit erhalten, ihre Klausuren auch von zu Hause aus zu schreiben, ohne die individuellen Gründe offenlegen zu müssen. Dabei wünschen wir uns von den Fakultäten flexible Lösungen.

Digitale LaFaTa: Vielfältige Themen und Vorstandswahlen

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung fand am 23.01.2021 eine digitale Landesfachschaftentagung statt, zu der wir Vertreter:innen aller Mitgliedsfachschaften begrüßen durften.

Die Themen waren sehr vielfältig, so wurde beispielsweise vom aktuellen Stand unserer JAG-Kampagne #notmyJAG berichtet. Insgesamt 6247 Unterschriften unter unsere Petition sahen alle als Anlass, nicht nachzulassen und uns in Zukunft weiterhin stark für die studentischen Interessen einzusetzen.

Darüber hinaus sprachen wir über das Gespräch der Fachschaften, dem BRF und der LFS mit der SPD-Landtagsfraktion, deren Arbeitskreis Recht uns zum Austausch eingeladen hatte. Dort wurde unter anderem über die JAG-Reform diskutiert, außerdem ging es um die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Jurastudium.

Über diese wurde auch auf der LaFaTa gesprochen. Wir sind uns hierbei einig, dass der Schutz aller Menschen vor dem Virus im Vordergrund steht, es aber dennoch notwendig ist, den Zugang zur Bibliothek zu Recherchezwecken zu ermöglichen. Da momentan eine Präsenz-Öffnung der Bibliotheken nicht möglich ist, setzen wir uns für die Schaffung geeigneter digitaler Angebote (Scanservices, Freischaltung von Datenbanken usw.) ein. Neben entsprechenden Bemühungen der Universitätsbibliotheken erwarten wir zusätzliche Unterstützung aus der Politik, sodass die anstehenden Seminararbeiten in den Semesterferien auch im Homeoffice erfolgreich absolviert werden können.

Zum Schluss fanden die Wahlen zum Vorstand statt. Wir gratulieren Bianca Bauch (Bonn, Vorständin für interne Koordination), Moritz Hütten (Münster, Vorstand für inhaltliche Arbeit), Christopher Joch (Bielefeld, Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit) und Justus Moll (Köln, Vorstand für Politik). Dominik Pfeiffer aus Düsseldorf ist nicht erneut zur Wahl angetreten; wir bedanken uns bei Dominik für sein Engagement im Vorstand und freuen uns, ihn als erfahrene Ansprechperson auch weiterhin auf unseren Tagungen begrüßen zu dürfen.

Im Anschluss an die LaFaTa fand wieder ein buntes Abendprogramm statt, in dessen Rahmen wir uns über die inhaltliche Arbeit hinaus austauschen konnten.

Mitgliederversammlung: Neue Geschäftsführung gewählt

Die Mitgliederversammlung der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. hat am 23.01.2021 eine neue Geschäftsführung gewählt.

Wiedergewählt wurde Philipp Karmann aus Köln. Neu in die Geschäftsführung gewählt wurde unser ehemaliger Vorstand Moritz Krips aus Bonn. Er folgt auf Simon Pohlmann (vormals Münster, aktuell Referendar am LG Essen), der sein aktives Engagement in der Landesfachschaft auf eigenen Wunsch beendet hat und nicht noch einmal zur Wahl angetreten ist.

Wir bedanken uns bei Simon für sein außergewöhnliches und jahrelanges Engagement, ohne dass es die Landesfachschaft in ihrer heutigen Form nicht geben würde. Daher freuen wir uns umso mehr, dass uns Simon auch weiterhin als Fördermitglied erhalten bleibt und uns als erfahrene Ansprechperson zur Verfügung steht.

Digitalisierung im Jurastudium: Unterstützung für den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP

Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben unter dem Titel “Herausforderungen in der Justiz begegnen. Digitalisierung und Legal Tech in der Lehre vorantreiben. Nachwuchskräfte stärker fördern.” einen Antrag eingebracht, dessen Ziel es ist, die Digitalisierung in der juristischen Ausbildung zu fördern. (Der Antrag kann hier online abgerufen werden.)

Die Landesfachschaft Jura NRW begrüßt dieses Vorhaben. Im Antrag erkennen die Fraktionen zutreffend die durch die Digitalisierung entstehenden Herausforderungen für die Rechtswissenschaft. So wird sich durch entsprechende smarte Technik die juristische Methodik sowohl in der Wissenschaft als auch in der rechtanwendenden Praxis verändern. Zudem bedarf es aufgrund digitaler Entwicklungen in anderen Bereichen neuer rechtlicher Normen, um entstehenden Regelungslücken entgegenzuwirken.

Wir erachten es daher für sinnvoll, die Landesregierung zu beauftragen, Möglichkeiten der Einflechtung der Digitalisierung in das Jurastudium zu erörtern.

Andererseits erstaunt es uns, dass trotz offensichtlichem politischen Willen die Digitalisierung nur in unvertretbar geringem Maße Berücksichtigung im vorgelegten Referentenentwurf eines novellierten JAG gefunden hat. Es ist daher aus unserer Sicht wünschenswert, dass die durch den Antrag angestrebte Erörterung und der Dialog zwischen Landesregierung und juristischen Fakultäten in Kürze stattfindet, sodass die Ergebnisse dieses Austausches noch Eingang in den JAG-Entwurf finden können. Ansonsten kann der Antrag die angestrebte Wirkung nicht entfalten.

Bei der Erörterung halten wir es zudem für unabdingbar, neben den juristischen Fakultäten, die in der Regel durch die Dekanate vertreten werden, auch die Studierendenvertretungen anzuhören. Nur durch Berücksichtigung aller betroffenen Statusgruppen kann der Austausch zum gewünschten Erfolg führen.

Zusammenfassend halten wie den Antrag für unterstützenswert, wenngleich sein Erfolg in erheblichem Maße von den Bemühungen seitens der Landesregierung abhängig ist. Wir hoffen daher, dass diese den Dialog schnell eröffnet und offen auch für die Anregungen aus der Studierendenschaft ist.

Digitale LaFaTa mit Weihnachtsfeier

Am 09.12.2020 fand erneut eine Landesfachschaftentagung in digitaler Form statt. Gemeinsam sprachen wir über aktuelle Themen an den Fakultäten und selbstverständlich über die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass mit Blick auf die Entwicklungen der letzten Zeit die Situation ähnlich ist wie bereits im Sommersemester und dass deshalb auch ausgleichende Maßnahmen seitens der Politik geboten sind, für die wir uns einsetzen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Kampagne #notmyJAG, in deren Rahmen bereits über 6.000 Unterschriften unter unsere Petition gegen das JAG-Änderungsgesetz gesetzt worden sind. Auch in Zukunft werden wir unsere Arbeit in dieser Sache engagiert fortsetzen.

Darüber hinaus wurden vereinsorganisatorische Angelegenheiten besprochen. In diesem Zusammenhang haben wir beschlossen, im Januar die Wahlen zum Vorstand und zur Geschäftsführung digital abzuhalten, die aufgrund der Pandemie verschoben werden mussten.

Im Anschluss an die LaFaTa fanden wir uns zu einer kleinen digitalen Weihnachtsfeier zusammen, bei der wir uns über die inhaltlichen Themen hinaus austauschen und die neuen Gesichter willkommen heißen konnten.