JAG-Reform

Das Ministerium der Justiz NRW plant eine Reform der Jurist:innen-Ausbildung. Hierzu hat es im Herbst 2020 einen Referentenentwurf zur Änderung des JAG vorgelegt. Aus Sicht der Landesfachschaft Jura NRW ist dieser Gesetzesentwurf ungeeignet, um das Jurastudium in NRW zukunftsfähiger zu machen. Viel schlimmer noch: eine Umsetzung des Entwurfes würde eine erhebliche Verschlechterung unserer Ausbildung darstellen.

Auch der im Frühjahr 2021 vorgelegte Gesetzesentwurf der Landesregierung überzeugt nicht. Zwar enthält er einige positive Veränderungen im Vergleich zum Referentenentwurf, in der Zusammenfassung bleibt jedoch weiterhin die Feststellung, dass eine Umsetzung des Gesetzesvorhabens eine Verschlechterung mit sich brächte.