LaFaTa in Bielefeld: Weichenstellung für den integrierten Bachelor

Am 05.11.2022 trafen sich unsere Mitgliedsfachschaften erneut zur Landesfachschaftentagung. Ausgerichtet wurde sie diesmal von der Fachschaft Jura Bielefeld, die im Vorfeld bereits eine Neuauflage des LFS-Fußballturniers veranstaltet hat.

Die Themen der LaFaTa waren wieder vielfältig. Insbesondere diskutierten die Teilnehmenden über die Einführung des integrierten Bachelors und den aktuellen Stand zur Einführung des E-Examens. Hierzu berichtete der Vorstand von dem Treffen mit den Verantwortlichen des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, das Mitte Oktober in Düsseldorf stattfand.

Um die Arbeit der Landesfachschaft weiter zu stärken, wurden Florentia Karas (Köln) und Jakob Thies (Münster) dem Vorstand als Referent:innen beigeordnet. Gemeinsam mit der von ihnen geleiteten Arbeitsgruppe zum integrierten Bachelor werden sie das Vorhaben der Landesregierung langfristig kritisch begleiten und die studentischen Interessen in den laufenden Prozess einbringen. Wir wünschen ihnen dabei alles Gute und viel Erfolg!

Im Anschluss an die Tagung fand wie gewohnt ein kleines Rahmenprogramm statt, bevor die Teilnehmenden die Heimreise antraten. Wir freuen uns schon auf das Wiedersehen zur nächsten LaFaTa im Januar in Köln!

Landesfachschaftentagung: Wiedersehen in Bonn

Zur Landesfachschaftentagung (LaFaTa) trafen sich die Vertreter:innen unserer Mitgliedsfachschaften am 10.09.2022 in Bonn. Zudem durften wir wieder Gäste aus verschiedenen Gremien des BRF begrüßen.

Auf der Tagung diskutierten wir unter anderem über Angebote zur Vorbereitung auf das Jurastudium und tauschten weitere Gedanken zu verschiedenen Themen aus.

Zuvor trafen sich bereits die Arbeitskreise zum Uni-Rep und zur mentalen Gesundheit sowie die Arbeitsgruppe zum integrierten Bachelor.

Nach einer erfolgreichen Tagung fand das von der Bonner Fachschaft organisierte Rahmenprogramm statt, für das wir uns herzlich bedanken!

LaFaTa in Düsseldorf: Neue Arbeitskreise gegründet

Am 25.06.2022 trafen wir uns erneut zur Landesfachschaftentagung (LaFaTa) in Düsseldorf. Neben dem Austausch über aktuelle Themen rund um die juristische Ausbildung wurden zwei neue Arbeitskreise gegründet, welche die inhaltliche Arbeit des Vereins weiter voranbringen werden.

Der „AK Mentale Gesundheit“ wird sich zukünftig mit Ursachen des psychischen Drucks befassen sowie mit Möglichkeiten, diesem zu begegnen und die mentale Gesundheit zu stärken.

Im „AK Universitäres Repetitorium“ sollen die bestehenden Angebote zur universitären Examensvorbereitung unter die Lupe genommen werden. Zudem soll erörtert werden, welche Konzepte  hinsichtlich eines landesweiten gemeinsamen Uni-Reps bzw. einer universitätsübergreifenden digitalen Plattform begrüßenswert erscheinen.

Im Anschluss an die LaFaTa hat die Düsseldorfer Fachschaft zu einem Get-Together eingeladen, bevor es gemeinsam in die Altstadt ging.

Vielen Dank an die gastgebende Fachschaft für die großartige Organisation der LaFaTa. Wir freuen uns auf unser Wiedersehen zur nächsten LaFaTa in Bonn.

Großes Wiedersehen auf der LaFaTa in Münster

Am 29.04.2022 trafen wir uns zur Landesfachschaftentagung in Münster. Nach einem halben Jahr ohne Präsenztagung und erneut rein digitaler Arbeit hat die aktuelle pandemische Situation wieder ein persönliches Treffen ermöglicht. Dieses wurde dann auch zum vollen Erfolg: Noch nie waren so viele Teilnehmende auf einer LaFaTa, wie bei diesem Mal.

Thematisch ging es insbesondere um die Umsetzung der JAG-Reform an den einzelnen Fakultäten. Zudem sprachen wir über den integrierten Bachelor. Uns freut es, dass an den Universitäten momentan beide Themenfelder für Diskussion in den Gremien sorgen. Wir werden uns zusammen mit unsere Mitgliedsfachschaften für gute und studierendenfreundliche Lösungen einsetzen.

Im Anschluss an den offiziellen Teil hat uns die gastgebende Fachschaft Jura Münster zum gemeinsamen Abendessen eingeladen. Es gab veganen Döner und einen regen Austausch zwischen den zahlreichen Teilnehmenden.  Den Abend verbrachten wir gemeinsam in der Stadt, von wo aus die Letzten erst am nächsten Morgen den Heimweg angetreten sind.

Wir bedanken uns bei der Fachschaft Jura Münster für die großartige Organisation dieser in jeder Hinsicht gelungenen Tagung und freuen uns auf das nächste große Wiedersehen auf der nächsten LaFaTa im Rheinland!

Neue Leitungsgruppe gewählt, Simon Pohlmann zum Ehrenmitglied ernannt

Am 15.01.2022 fand erneut eine Landesfachschaftentagung (LaFaTa) statt, aufgrund der aktuellen Situation leider wieder digital. Die Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf den Lehr- und Prüfungsbetrieb waren dann auch eines der großen Themen der Tagung. Die Fachschaften diskutierten über die verschiedenen Regelungen an ihren jeweiligen Fakultäten und sprachen sich für ein weiteres pandemiebedingtes Freisemester aus.

Zudem wurde ein neuer Vorstand gewählt. Wir gratulieren Bianca Bauch (Vereinsorganisation), Denise Heinze (Inhaltliche Koordination), Christopher Joch (Öffentlichkeitsarbeit) und Justus Moll (Politische Vernetzung) und wünschen viel Erfolg für das kommende Amtsjahr.

Im Vorfeld fand bereits die jährliche Mitgliederversammlung des Vereins statt. Hier wurden Moritz Krips und Luca Zerhusen zu den Geschäftsführern gewählt. Sie werden im nun begonnenen Amtsjahr den Verein rechtlich und administrativ leiten. Dafür wünschen wir auch ihnen viel Erfolg und gratulieren ebenfalls herzlich zur Wahl!

Außerdem hat die Mitgliederversammlung Simon Pohlmann zum Ehrenmitglied ernannt und ihn somit für sein langjähriges Engagement und seine Verdienste rund um die studentische Interessenvertretung in unserem Bundesland geehrt. Als einer der Initiatoren und Gründer des Vereins hat er den Grundstein für die erfolgreiche Arbeit der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen gelegt.

Zum Schluss mussten wir uns auch von zwei Personen verabschieden: Philip Karmann, langjähriger Geschäftsführer sowie Moritz Hütten, zuletzt Vorstandsmitglied, sind aus persönlichen Gründen nicht noch einmal zur Wahl angetreten. Wir wünschen ihnen viel Erfolg für das weitere Studium und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen auf unseren Tagungen – dann hoffentlich auch wieder in Präsenz!

Neues JAG tritt im Februar 2022 in Kraft – Neuregelungen im Überblick

Das JAG-Änderungsgesetz wurde am 17.11.2021 verkündet (Fundstelle: GV. NRW. 2021, S. 1190). Es tritt somit am 17.02.2022 in Kraft. Schon ab diesem Tage gelten bereits einige der Neuregelungen, u.a. zur praktischen Studienzeit und der Bewertung der Examensprüfungen. Ein nicht unbeachtlicher Teil der neuen Vorschriften entfaltet seine Wirkung hingegen erst nach dreijähriger Übergangsfrist, die mit Ablauf des 16.02.2025 endet.

Ein Überblick über die Neuregelungen gibt eine von der Landesfachschaft Jura NRW herausgegebene Übersicht, die zum Download bereitsteht:

Übersicht über die Neuregelungen des JAG (2021)

Austausch mit dem Justizministerium NRW

Gemeinsam mit der Bundesfachschaft (BRF e.V.) waren wir am 02.11.2021 zu Gast im nordrhein-westfälischen Justizministerium. Wie in jedem Jahr tauschten wir uns dort mit Vertreter:innen des Ministeriums über Aktuelles rund um das Jurastudium aus. Dabei lag der Fokus nicht auf politischen Aspekten, sondern auf die Verwaltung betreffenden Themen.

So sprachen wir unter anderem über den Umgang mit Zwischenfällen in Examensklausuren. Hierzu wurde uns versichert, dass sich die Justizprüfungsämter in größter Sorgfalt mit derartigen Fällen auseinandersetzen und sich immer um die bestmögliche Lösung und den fairsten Nachteilsausgleich bemühen.

Darüber hinaus machten wir unsere Standpunkte bezüglich der zugelassenen Hilfsmittel erneut deutlich und informierten uns über den aktuellen Stand zur Einführung des E-Examens, das es ab 01.01.2024 als Option neben den handschriftlichen Klausuren geben soll.

Wir freuen uns bereits auf den nächsten Austausch im Herbst 2022. Natürlich stehen wir aber auch über dieses Gesprächsformat hinaus in Kontakt mit dem Justizministerium, um in dringenden Fällen unsere Anregungen immer direkt weiterzugeben und so für eine stetige Verbesserung sorgen zu können.

JAG-Änderungsgesetz beschlossen: Wichtige Reformen bleiben aus

Der Landtag hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Mittwoch, 03.11.2021, das Zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Festzustellen bleibt, dass der Gesetzgeber seinen eigenen Anforderungen, das JAG NRW modern und zukunftsorientiert auszugestalten, nicht gerecht geworden ist. „Es genügt nicht, lediglich digitale Inhalte in das Studium zu implementieren, wenn nicht auch auf Modernität in anderen Bereichen geachtet wird. Dazu zählt beispielsweise auch, einen Fokus auf die mentale Gesundheit der Studierenden zu setzen und gezielt Maßnahmen zur Senkung des psychischen Drucks zu treffen“, betont Justus Moll, Vorstand für politische Angelegenheiten der Landesfachschaft Jura NRW e.V. Als Sachverständiger hat er den Rechtsausschuss des Landtags gemeinsam mit Christopher Joch im Gesetzgebungsverfahren beraten. Dieser ergänzt: „Die durch den Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf zeigen, dass die Abgeordneten unsere Kritik ernst genommen haben, auch wenn wir uns eine noch stärkere Berücksichtigung der Studierendeninteressen gewünscht hätten.“ Positiv zu bewerten sind hier vor allem die Reduzierung der Anzahl der neu eingeführten Pflichthausarbeiten sowie die Abmilderung neuer strenger Vorgaben zur Schwerpunktbereichsprüfung.

Als gelungen angesehen werden können die neuen Anrechnungsmöglichkeiten für Zusatzangebote im Bereich des Rechts der Digitalisierung sowie für Moot Courts und Law Clinics; darüber hinaus die nun gesetzlich verankerte Wahlmöglichkeit, ab 01.01.2024 die Examensklausuren digital anfertigen zu können („E-Examen“). Damit Nordrhein-Westfalen hier seine Vorreiterrolle erfolgreich ausfüllen kann, muss die Landesregierung schnellstmöglich die notwendige Infrastruktur aufbauen und in Kooperation mit den Universitäten geeignete Vorbereitungsangebote im Rahmen des Uni-Reps entwickeln.

Weitere begrüßenswerte Aspekte sind unter anderem die Flexibilisierung der praktischen Studienzeit und die – wenn auch kostenpflichtige – Einführung eines Notenverbesserungsversuchs unabhängig vom Freiversuch. Dies darf aber nicht über die negativen Auswirkungen hinwegtäuschen, die aufgrund der Abschaffung der Abschichtung, der Einführung einer vielfach kritisierten neuartigen Zwischenprüfung und des Verzichts auf wichtige Elemente wie dem integrierten Bachelor auf die Studierenden zukommen werden. In Zeiten eines aufkommenden Personalmangels ist eine Gesetzesänderung, mit der lediglich an einigen Stellschrauben gedreht wird, die das Jurastudium in Nordrhein-Westfalen aber nicht an Attraktivität und Modernität gewinnen lässt, gerade für den juristischen Arbeitsmarkt ein schlechtes Zeichen. Und so bleibt der Ausgangszustand bestehen: Das Jurastudium ist reformbedürftig.

JAG-Reform, Corona und neue Projekte: Landesfachschaftentagung in Münster

Am 30.10.2021 kam die Landesfachschaftentagung (LaFaTa) erstmals seit Januar 2020 wieder vollständig in Präsenz zusammen. Nachdem das hybride Format im Sommer bereits für ein teilweises Wiedersehen sorgte, freuten wir uns nun auch wieder alle anderen begrüßen zu dürfen. Im Sinne des Infektionsschutzes fand unser Treffen unter der 2G-Regel statt.

Auf der LaFaTa tauschten wir uns über die verschiedenen Pandemie-Konzepte an den verschiedenen Fakultäten aus. Zudem wurde die aktuelle Entwicklung der JAG-Reform erörtert. Abschließend sprachen wir über die in Zukunft anstehenden Themen und sammelten Ideen für neue Projekte, beispielsweise rund um die Landtagswahl 2022.

Im Anschluss gab es wie gewohnt ein kleines Get-Together. Wir bedanken bei der Fachschaft Jura Münster für die Organisation vor Ort und freuen uns schon auf unser nächstes Vernetzungstreffen im Dezember!

Positives Signal aus der Politik: SPD-Antrag zur Einführung des integrierten Bachelors

In einem Antrag (LT-Drucksache 17/14936) fordert die SPD-Landtagsfraktion nun, die Einführung des integrierten Bachelors zu ermöglichen. Konkret soll sich der Landtag für den integrierten Bachelor aussprechen und die Landesregierung dazu auffordern, die juristischen Fakultäten zur Einführung des integrierten LL.B. zu ermutigen und sie bei Interesse zu unterstützen. Zudem sollen den Universitäten die notwendigen Finanzmittel in den ersten fünf Jahren erstattet werden, was wiederum einen Anreiz darstellen soll.

Der Antrag ist vollumfänglich zu begrüßen. Eine Zustimmung würde den notwendigen Anstoß bringen, den es für eine konkrete Umsetzung benötigt. Da das Konzept des integrierten Bachelors bereits steht, wie wir unter anderem in unserer Stellungnahme für den Landtag dargestellt haben, und weil es keine rechtlichen Hürden gibt, wie selbst die Landesregierung zutreffend festgestellt hat, steht einer landesweiten Einführung des integrierten Bachelors dann nichts mehr im Wege. So bedarf es für einen vollständig integrierten Bachelor keine Akkreditierung. Daher dürfte sich der Verwaltungsaufwand auch in Grenzen halten. Die notwendigen Ergänzungen der Studienordnungen können problemlos im Rahmen der aufgrund der JAG-Reform sowieso notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.

Wir würden uns daher freuen, wenn sich die anderen Landtagsfraktionen dem Antrag anschließen bzw. ihm zustimmen würden. Dies wäre im Gegensatz zum momentan in der Beratung befindlichen JAG-Entwurf ein wirklicher Schritt hin zu einer modernen und zukunftsorientierten juristischen Ausbildung. Eine rasche Umsetzung wäre zudem ein positives Signal für die vielen Studierenden, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in ihrem Studium zurückgefallen sind und für die der psychische Leistungsdruck daher besonders hoch ist.